Die Stilllegung einer Anlage meint, dass eine Anlage dauerhaft außer Betrieb genommen wird. Von einer Stilllegung der Altanlage spricht man auch, wenn eine alte Anlage durch eine neue ersetzt wird.
Bei der Prüfung zur Stilllegung einer Tankanlage ist die ordnungsgemäße Übernahme von Restölen zur Entsorgung durch einen dafür zugelassenen Fachbetrieb nachzuweisen. Ferner ist zu prüfen, ob während des Betriebs oder bei der Stilllegung Heizöl ausgetreten ist.
Wird keine Neuanlage errichtet, sind der Füllanschluß und die Rohrleitungen so zu sichern bzw. abzubauen, dass sie nicht irrtümlich benutzt werden können. Bei Erdtanks in öffentlich zugänglichen Bereichen wird die Verfüllung gefordert.
Mit der Stilllegungsprüfung erlischt die Pflicht zur wiederkehrenden Prüfung. Die Anlage wird aus dem Anlagenkataster der zuständigen Behörde gelöscht.
Bei unterirdischen Tankanlagen (Erdtanks) ist eine Stilllegungs-prüfung grundsätzlich erforderlich.
Bei oberirdischen Tanks kommt es auf das Tankvolumen und den Standort an:
Außerhalb von Wasserschutzgebieten (WSG) sind Tankanlagen mit mehr als 10.000 Litern Tankvolumen, in WSG sind Tankanlagen mit mehr als 1.000 Litern Tankvolumen bei einer Stilllegung zu prüfen.
Tankvolumen |
im WSG |
außerhalb WSG |
bis 1.000 Liter | - | - |
> 1.000 Liter bis 10.000 Liter |
erforderlich | - |
> 10.000 Liter | erforderlich | erforderlich |
Bitte beachten Sie:
Ein leerer oder ungenutzter Tank gilt nicht als stillgelegt. Die Sicherheitseinrichtungen müssen funktionieren und entsprechend gewartet werden. Wiederkehrende Prüfungen sind durchzuführen.